AGB MW STORAGE GMBH
STAND SEPTEMBER 2023
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen im Sinne des UGB sowie freie Berufe und Landwirte (künftig „Kunden“ bezeichnet) und MW Storage GmbH, nicht jedoch für Verbraucher im Sinne des KSchG.
Die Bedingungen beziehen sich auf die Lieferung von beweglichen körperlichen Waren samt dazugehöriger Firmware und Dokumentation, und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen samt dazugehöriger Dokumentation sowie sämtliche darüber hinaus zwischen den Parteien geschlossene Verträge.
Sämtliche Angebote von MW Storage GmbH (künftig „MW Storage“ bezeichnet) werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen abgegeben, sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt MW Storage nicht an, es sei denn, MW Storage hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebote
Angebote von MW Storage gelten als freibleibend und unverbindlich.
Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen.
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von MW Storage weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Angebots- und Projektunterlagen können jederzeit zurückgefordert werden und sind MW Storage unverzüglich zurückzustellen.
Sollte der Kunde hiergegen verstoßen, verpflichtet sich dieser bereits zum jetzigen Zeitpunkt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 15.000 zu bezahlen.
Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Sowohl Form als auch Farbe, Material und Gewicht kann von allfälligen Mustern abweichen.
3. Vertragsschluss sowie Vertragsänderung, -interpretation
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn MW Storage nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.
Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Homepage und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen von MW Storage oder Dritter, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können weder Gewährleistungsansprüche abgeleitet noch Haftungen begründet werden.
Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages (einschließlich einer Änderung der nachfolgenden Formvorschriften), dessen Kündigung sowie alle (sonstigen) im Vertrag oder diesen Bestimmungen vorgesehenen oder damit in Zusammenhang stehenden einseitigen Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sofern nicht anders vereinbart, trägt jede Partei die mit der Vertragserrichtung, -durchführung und beendigung verbundenen eigenen Kosten jeweils selbst.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen ausschließlich zur Orientierung über die mögliche Rentabilität eines Systems. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Berechnungen keinerlei Sicherheit über die tatsächlich zu erreichende Wirtschaftlichkeit des Systems darstellen und keinerlei Zusicherung seitens MW Storage abgeben. MW Storage weist explizit darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, laufende Betriebskosten, der Eigenverbrauch, Förderungen und ähnliche Variablen jederzeit verändern können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und hat sich über die aktuellen Daten und Rahmenbedingungen zu erkundigen.Eine diesbezügliche Haftung von MW Storage wird ausgeschlossen.
Die Annahme der Bestellung durch MW Storage erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit von Produkten unverzüglich informiert. Für den Fall, als das Projekt technisch nicht realisierbar ist, ist MW Storage berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wechselseitige Schadenersatzansprüche bestehen. Für den Fall, als Produkte nicht verfügbar bzw. nicht lieferbar sind und dieser Umstand nicht in der Sphäre von MW Storage liegt, ist MW Storage berechtigt wahlweise den Liefertermin einseitig zu verschieben oder aber vom Vertrag zurückzutreten ohne dass wechselseitige Schadenersatzansprüche bestehen.
MW Storage hat das Recht, Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Hierzu bedarf es keinerlei Zustimmung seitens des Kunden.
4. Lieferung
In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
MW Storage ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
Sollten entsprechende Genehmigungen bzw. Vorleistungen seitens des Kunden trotz eines erteilten Auftrages nicht erbracht werden, so ist MW Storage berechtigt, unter Abrechnung sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen wie auch gelieferten Produkten vom Vertrag zurück zu treten und ist berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Zertifizierungen durch Dritte („Genehmigungen“) sind vom Kunden zu erwirken. Ebenso sind technische Vorbereitungen, bauliche Vorbereitungen, Baufreimachungen, Beistellungen und
Kontrollen der Vorleistungen vom Kunden („Vorleistungen“) vorzunehmen. Erfolgen solche
Genehmigungen oder Vorleistungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Sowohl im Anbot wie auch der Auftragsbestätigung von MW Storage ist festgehalten, welche Voraussetzungen der Kunde zum Zwecke der Aufstellung der von MW Storage gelieferten Ware aufzuweisen/ zu schaffen hat. Der Kunde haftet, dafür, dass diese Voraussetzungen spätestens zum vereinbarten Liefertermin geschaffen sind.
MW Storage ist nicht verpflichtet, das vorhandene/ zu schaffende Fundament beim Kunden zu prüfen. Für den Fall, als MW Storage Zweifel hat, dass dieses zum Zwecke der Aufstellung des Produktes von MW Storage nicht geeignet ist, verpflichtet sich der Kunde hierüber auf seine Kosten ein statisches Gutachten beizubringen.
MW Storage haftet nicht dafür, zu prüfen, ob der geforderte Netzanschluss vorhanden ist, ob hierfür die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, ob die erforderliche Internetverbindung vorhanden ist und, ob die erforderliche Brandschutztüre/Belüftung vorhanden ist und ist (falls vorhanden) nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Herstellung derselben zu prüfen.
Für den Fall, als für MW Storage ersichtlich ist, dass all diese Erfordernisse nicht oder unzureichend vorhanden sind, ist MW Storage berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten, die bisherigen Leistungen zu verrechnen und eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe von EUR 15.000,-- sowie darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wobei hierfür die Anzahlung wie auch Teilzahlungen herangezogen werden können, oder aber die Ware an beliebiger Stelle beim Kunden abzustellen, ohne dass MW Storage diesfalls eine Haftung trifft, wodurch die Haftung auf den Kunden übergeht, die Mehrkosten an den Kunden zu verrechnen und die Schlussrechnung zu legen.
Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer der Behinderung; dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, bewaffnete Auseinandersetzungen und terroristische Anschläge, Cyberattacken, der Ausbruch und die Verbreitung von Krankheiten größeren Ausmaßes, Endemien, Epidemien, Pandemien, behördliche Eingriffe und Verbote, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte, Embargos und Sanktionen, deren Nichteinhaltung MW Storage einer Strafe oder einem sonstigen Nachteil aussetzen kann, Transport- und Verzollungsverzug, Lieferstopps und Lieferengpässe, Transportschäden, Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten sowie sonstige Probleme in der Lieferkette.
Umstände, wie die vorgenannten, berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten und/oder Unterauftragnehmern von MW Storage eintreten. Wird MW Storage in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, wird MW Storage von ihren Leistungspflichten befreit ohne dass Schadenersatzansprüche durch den Kunden geltend gemacht werden können.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist
MW Storage berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Darüber hinaus ist MW Storage berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Sollte der Kunde trotz Nachfristsetzung weiterhin die Annahme verzögern bzw. verweigern, ist MW Storage berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, in welchem Fall nicht nur einerseits die bereits erbrachten Leistungen, sondern darüber hinaus eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 15.000,- Euro fällig wird. MW Storage ist diesfalls berechtigt, die Konventionalstrafe wie auch die Schadenersatzansprüche von der geleisteten Anzahlung in Abzug zu bringen.
MW Storage ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.
5. Gefahrenübergang und Versand
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als DAP (delivered at place) gemäß INCOTERMS® 2020 – ICC vereinbart.
Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht MW Storage frei. Verpackungsmaterialien sind durch und auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden/Mängel zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken und per Foto zu dokumentieren. MW Storage ist unverzüglich, längstens aber binnen 1 Tag schriftlich über festgestellte Schäden zu unterrichten/zu rügen. Bei Schäden die vom Kunden bei der Übernahme nicht gegenüber dem Spediteur bekanntgegeben werden, sind sowohl der Spediteur, wie auch MW Storage, schad- und klaglos zu halten.
Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne
Verschulden von MW Storage verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstandenen und weiter entstehenden Schäden und Mehrkosten.
6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 50% des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 40% bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig.
Sollte der Kunde auch nur mit einer Teilzahlung in Verzug geraten und diese trotz Nachfristsetzung von 7 Tagen nicht bezahlen, ist MW Storage wahlweise berechtigt, Vertragszuhaltung zu begehren, bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Teilzahlungen allerdings ihre Leistungen einzustellen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Diesfalls ist MW Storage berechtigt, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen in Abrechnung zu bringen und ist der Kunde diesfalls darüber hinaus verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 15.000,-- wie auch darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche zu bezahlen. MW Storage ist diesfalls berechtigt, die Konventionalstrafe wie auch die Schadenersatzansprüche von der geleisteten Anzahlung in Abzug zu bringen.
Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
MW Storage hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährungsleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem MW Storage über sie verfügen kann.
MW Storage behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
7. Gewährleistung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 5.
Die Verjährung tritt unmittelbar mit dem Ende der Gewährleistungsfrist ein.
Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die nicht in der Sphäre von MW Storage liegen, beginnt die Gewährleistungsfrist unmittelbar nach dessen Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft.
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt/gerügt hat und die Anzeige MW Storage zugeht. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten MW Storage zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels kann MW Storage zunächst nach eigenem Ermessen Verbesserung oder Austausch vornehmen. Wenn dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten und Aufwänden verbunden ist, können sich Kunde und MW Storage auf eine Preisminderung einigen.
Für verbesserte oder ausgetauschte Teile der Lieferung oder Leistung beginnt die
Gewährleistungsfrist neu zu laufen, endet aber jedenfalls längstens 6 Monate nach dem Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind MW Storage die erforderlichen Hilfskräfte,
Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind von der Gewährleistung solche Mängel ausgeschlossen, die aus nicht von MW Storage bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung,
Nichtbeachtung der Installationserfordernissen, Einhaltung der baulichen Maßnahmen gemäß geltender Normen (Betonfundament, Brandschutzraum,..), Wartungsbedingungen und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von MW Storage angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. MW Storage haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von MW Storage der Kunde selbst oder ein nicht von MW Storage ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Waren oder Leistungen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird eine gesetzliche Aktualisierungspflicht im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/771 für Waren mit digitalen Elementen und für digitale Leistungen ausgeschlossen.
8. Haftung
MW Storage haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind jedenfalls ausgeschlossen. Weiters wird für Verletzungen von Personen und für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind keine Haftung übernommen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der erforderlichen Genehmigungen jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, welche durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung abweichend den Produktangaben entstehen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von MW Storage zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist.
Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist MW Storage berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a. wenn die Lieferung der Ware bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
b. wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von MW Storage weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf
Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist MW Storage berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam.
Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile von MW Storage unerlässlich ist.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von MW Storage einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, einen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 15.000,-- sowie darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche zu bezahlen, die von bereits geleisteten Anzahlungen oder Teilzahlungen in Abzug gebracht werden können.
Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von MW Storage erbrachte Vorbereitungshandlungen. MW Storage steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtums und Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch den Kunden wird ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, im Zuge der Abwicklung des gegenständlichen Rechtsgeschäfts die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sowie des Datenschutzgesetzes („DSG“), in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Sollten unter Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen weiterführende datenschutzrechtliche Vereinbarungen zur Abwicklung des Rechtsgeschäfts notwendig sein, so werden die Parteien diese gesondert schriftlich vereinbaren.
11. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.
Die deutsche Sprachfassung gilt als authentische Fassung der Bedingungen und ist auch zur Vertragsauslegung zu verwenden.
12. Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz von MW Storage zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der
Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
13. Vorbehaltsklausel
Die Vertragserfüllung seitens MW Storage steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-)Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/ oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.